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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Paintshop-Service Günther Dornburg

§ 1     Leistungserbringung

1.1     Der Auftragnehmer wird die Leistungen nach dem Stand der Technik gemäß der schriftlichen Aufgabenstellung erbringen.

1.2     Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer dabei die notwendige Unterstützung gewähren, insbesondere die notwendigen Informationen geben.

§ 2     Zusammenarbeit

2.1     Der Auftraggeber benennt einen Projektleiter. Dieser kann Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen. Der Auftragnehmer wird Entscheidungen schriftlich festhalten. Der Projektleiter des Auftraggebers steht dem Auftragnehmer für alle notwendigen Informationen zur Verfügung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diesen einzuschalten, soweit die Durchführung des Vertrags dies erfordert.

2.2     Die Arbeiten werden in dem Maße, wie das für deren ordnungsgemäße Erledigung erforderlich ist, beim Kunden, sonst beim Auftragnehmer durchgeführt. Soweit die Arbeiten beim Kunden durchgeführt werden, erhält der Auftragnehmer einen ausreichenden Arbeitsplatz und Arbeitsmittel.

§ 3     Vergütung, Zahlungen

3.1     Diese richten sich nach der im Beratervertrag getroffenen Regelung.
Der Auftragnehmer hält die täglichen Arbeitszeiten unter Angabe der bearbeiteten Position des Auftrags und der Art der Tätigkeit in einer Liste fest und legt diese auf Wunsch des Auftraggebers vor. Der Auftraggeber kann jederzeit Einsicht in die Liste verlangen.

3.2     Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten.

3.3     Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 4     Rechte an den Ergebnissen

4.1     Die Rechte an und aus den im Rahmen des Auftrags erstellten Unterlagen und Ergebnissen stehen dem Auftraggeber zu. Die Nutzung des gewonnen Know-hows wird für den Auftragnehmer nicht eingeschränkt. Soweit nicht Geheimhaltung nach § 6 geboten ist, darf der Auftragnehmer ähnliche Aufträge für andere Kunden des Auftragnehmers durchführen.

4.2     Bringt der Auftragnehmer im Rahmen der Arbeiten Unterlagen oder sonstiges Know-how ein, die außerhalb des Vertrages entstanden sind, darf der Auftraggeber diese nur innerhalb der Ergebnisse des Vertrags, nicht aber isoliert auch anderweitig nutzen. Diese Einschränkung gilt nur, wenn der Auftragnehmer die Einbringung vorher schriftlich mitteilt.

§ 5     Haftung von Paintshop-Service Günther Dornburg

5.1     Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen den Auftragnehmer, die leichte Fahrlässigkeit voraussetzen, bestehen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht/Kardinalpflicht verletzt worden ist.

Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall eingeschränkt auf:

  • EUR 100.000,00

§ 6     Vertraulichkeit

6.1     Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebsgeheimnissen und von schriftlich als vertraulich bezeichneten Informationen nur zur Durchführung des Vertrags zu verwenden und zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für Daten, die dem Auftragnehmer im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits bekannt sind oder außerhalb des Vertrages bekannt waren oder bekannt werden.

6.2     Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, eigene Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken geheim zu halten; § 6.1 bleibt unberührt.

6.3     Der Auftragnehmer darf den Namen des Kunden und eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung in eine Referenzliste aufnehmen. Alle anderen Werbehinweise auf den Kunden werden vorab mit ihm abgesprochen.

§ 7     Schlussbestimmungen

7.1     Der Vertrag und seine Änderungen bedürfen der Schriftform.

7.2     Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Konfliktrechts und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand im Verhältnis zu Kaufleuten ist der Sitz des Auftragnehmers – Böblingen/Baden-Württemberg.

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